Trinkwasserverordnung
Nach aktuellem Fernsehberichten im November 2011 sterben in Deutschland jährlich 3.000 Menschen an Legionellenkrankheiten
Trinkwassereinhaltung
17 Abs. 2 Trinkwasserverordnung (2011):
„Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Teilen verbunden werden, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinnedes § 3 Nr. 1 bestimmt ist.“
