Aktuelle Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen.
Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung  trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“.
Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten. Mit der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung sind ebenfalls Änderungen der Gefahrstoffverordnung verbunden. Deshalb erfolgte die Verkündigung der neuen Betriebssicherheitsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2015 Nr. 4 S. 49) in Verbindung mit Änderungen der Gefahrstoffverordnung durch eine Artikelverordnung, die den Titel „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ trägt.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015  in Kraft getreten und durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert worden.