SX 6 green – fluorfreies Löschmittel TOTALON green
Poly- und perfluorrierte Chemikalien sind in der Natur sehr schwer oder gar nicht abbaubar, was in internationalen Studien nachgewiesen wurde.
Das Umweltbundesamt empfiehlt aus diesem Grund den Einsatz von fluorhaltigen Schaumlöschmitteln nur dann, wenn andere Schaumlöschmittel keine effiziente Löschwirkung erzielen.
COSMOS empfiehlt daher das fluorfreie Löschmittel TOTALON green!
ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Aktuelle Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen.
Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“.
Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten. Mit der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung sind ebenfalls Änderungen der Gefahrstoffverordnung verbunden. Deshalb erfolgte die Verkündigung der neuen Betriebssicherheitsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2015 Nr. 4 S. 49) in Verbindung mit Änderungen der Gefahrstoffverordnung durch eine Artikelverordnung, die den Titel „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ trägt.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert worden.
Trinkwasserverordnung
Nach aktuellem Fernsehberichten im November 2011 sterben in Deutschland jährlich 3.000 Menschen an Legionellenkrankheiten
Trinkwassereinhaltung
17 Abs. 2 Trinkwasserverordnung (2011):
„Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Teilen verbunden werden, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinnedes § 3 Nr. 1 bestimmt ist.“
Rauchwarnmelderpflicht
Warum brauchen wir Rauchmelder?
Zahlen und Fakten
- Jährlich gibt es in Deutschland ca. 200.000 Brände mit 600 Brandtoten und 6.000 Brandverletzten, oft mit Langzeitschäden. Hinzu kommen Sachschäden in Milliardenhöhe.
- 90 % aller Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung und nicht durch das Feuer.
- 2/3 aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht.
- Häufige Brandursachen sind elektrische Defekte, Rauchen im Bett oder Kinder, die mit Feuer spielen.
- Ein Feuer produziert 5.000 bis 10.000 m³ Rauch/Stunde.
- Die Hitze vom Feuer steigt in weniger als 5 Minuten auf bis zu 315° C. Diese Temperatur kann niemand überleben.
Bereits drei Atemzüge Brandrauch machen bewusstlos, 10 Atemzüge führen zum Tod!